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Die Redaktion von www.konsumer.info teilt mit:
In den letzten Wochen werden und wurden fast täglich Hetz- und Verleumdungsblogs über uns eröffnet. Ferner werden Blogs erstellt, in denen dem Leser vorgemacht werden soll, die betreffenden Blogs stammen von unserer Redaktion.
In diesen Blogs werden zum Teil viele Rechtsanwälte und Firmen genannt über welche uns nichts, also auch nichts negatives bekannt ist. Diesen Firmen und Anwälten werden in den Blogs “Abzockerei” oder erhebliche Straftaten vorgehalten.
Wir betonen, mit diesen Fake Blogs und Webseiten haben wir nichts zu tun.
Rechliche Schritte wurden von uns bereit veranlasst und unternommen.
Das Bundesministerium für Inneres, Österreich teilt mit: Die Zahl der Anzeigen im Bereich der Internetkriminalität hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Hinzu kommt, dass viele Menschen keine Anzeige bei der Polizei machen, da die Schadenssumme gering ist, oder da sie der Meinung sind, dass die Täterinnen und Täter ohnedies nicht ermittelt werden können.
Es gibt aber auch genügend Fälle, in denen durch Betrügereien durch das Internet mehrere Hunderttausende Euro Schaden entstanden sind und die Existenz der betroffenen Personen gefährdet ist. In einem Fall betrug die Schadenssumme durch Gewinnversprechungen 1,4 Millionen Euro, in einem anderen Fall über 700.000 Euro.
“Egal wie hoch die Schadenssumme ist, die Anonymität des Internets darf nicht dazu führen, dass immer mehr Menschen der Cyberkriminalität zum Opfer fallen”
sagte Innenministerin Maria Fekter am 21. Oktober 2010 in Wien.
Innenministerin Maria Fekter hat daher ein Maßnahmenpaket in Auftrag gegeben, das die Möglichkeiten der Polizei künftig wesentlich erhöhen wird:
• Es wird im Bundeskriminalamt ein Kompetenzzentrum eingerichtet, wo Experten sich auf neue Art und Weise mit allen Formen der Internetkriminalität auseinandersetzen werden.
•Es wird weiters eine verstärkte Kooperation mit der Wissenschaft geben. Das Know-how von externen Fachleuten ist für die effektive Bekämpfung der Internetkriminalität ein entscheidender Faktor. Es hat hier bereits Gespräche mit der Donauuniversität, der FH Hagenberg und der FH St. Pölten bezüglich einer engen Kooperation gegeben.
• Darüber hinaus wird die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft verstärkt. Der Wissensaustausch mit Großunternehmen wie Microsoft ist für die kriminalpolizeiliche Arbeit unverzichtbar.
• Es werden die Schulungskonzepte in allen wichtigen Bereichen überarbeitet – von der Grundausbildung bis zum IT-Experten. Welches Wissen muss wo eingesetzt werden, um den Anforderungen gerecht zu werden?
• Es werden im Bundeskriminalamt neue Tools und Arbeitsmethoden eingesetzt. Diese sehen zum Beispiel eine intensive Marktbeobachtung für neue Entwicklungen im Bereich der Informations- und Kommunikations-Technologie vor. So soll künftig rechtzeitig auf neue Entwicklungen und damit einhergehende Gefahren reagiert werden können.
• Und es wird die forensische Arbeit verstärkt, vor allem in den Bereichen Verschlüsselung und Passwörter.
Die meisten Tätergruppen agieren vom Ausland aus, vermehrt aus dem südamerikanischen, asiatischen und osteuropäischen Raum, vereinzelt auch aus Westeuropa.
“Wir haben daher die Zusammenarbeit mit den betroffenen Staaten in den letzten Monaten und Jahren intensiviert. Das hat auch bereits zu ersten Erfolgen geführt. So konnte beispielsweise in enger Zusammenarbeit mit Interpol und den spanischen Behörden ein Täter festgenommen werden, der durch falsche Gewinnversprechungen im Internet einen Österreicher um 230.000 Euro geschädigt hat”,
sagte Fekter.
“Derzeit stellen wir ein vermehrtes Auftreten von gefakten Webshops fest. Es wurden bereits mehrere Hundert dieser Seiten registriert. Sie existieren meist nur wenige Wochen und werden danach wieder geschlossen. Die Seiten sind professionell gemacht und bieten von Computern bis hin zu Mobiltelefonen und elektronischen Artikeln alles an”,
so Ministerialrat Mag. Leopold Löschl, Leiter des Büros für Computer- und Netzwerkkriminalität.
Für den User sei es sehr schwer festzustellen, ob dieser Shop tatsächlich existiere oder ob es sich um eine betrügerische Absicht handle.
Quelle: BmI
Tagtäglich nerven Firmen mit ihren unerwünschten Telefonanrufen, mit denen sie Gewinnspiele verkaufen wollen. Die böse Wahrheit hinter dem Geschäft: Eine Lastschriftvereinbarung muss nicht schriftlich erfolgen, mündlich geht es auch. Deshalb verstricken Hunderte Call-Center in Deutschland und im Ausland vor allem ältere Leute in langatmige Gespräche – mit dem Ziel, ihnen die Kontonummer zu entlocken und irgendwann im Gespräch ein einziges kurzes „Ja“ zu hören. Den ersten Bericht über die Gewinnbimmler strahlte vor ein paar Tagen der ORF aus.
Mit unerwünschten Anrufen und hohen Gewinnversprechungen versuchen Geschäftemacher an Kontodaten zu gelangen. Danach buchen meist gleich mehrere Firmen unerlaubt ab. Manchmal plündern sie auch ohne Vorwarnung einfach das Konto.
Das ist möglich, weil unseriöse Lotto-Tippgemeinschaften und Gewinnspieleintragsdienste ganze Datensätze illegal kaufen. Außerdem prüfen einziehende Banken zu wenig, ob Firmen tatsächlich schriftliche Einzugsermächtigungen ihrer vermeintlichen Kunden besitzen.
Stefan P. war früher selber als Geschäftsführer innerhalb des Firmengeflechts tätig. Als er bemerkte, was wirklich gespielt wurde, fing er an Beweise zu sammeln. Heute bemüht er sich zur Aufklärung beizutragen.
Schnell, preisgünstig und unkompliziert ins Internet. Das verspricht die Firma Klarmobil in ihren Werbeanzeigen im Internet. Dass aber nicht alles so Klar bei Klarmobil ist, diese Erfahrung musste Herr Manuel H. vor einiger Zeit machen. Deshalb wendete er sich hilfesuchend an unsere Redaktion.
Der Fall:
Herr H. schloss bei Klarmobil einen sogenannten Internet Flat Vertrag ab, den Surf- Stick gab es für 29,95 und einer monatlichen Flat-Surfgebühr von 9,95 euro. Der Surfstick wurde promt geliefert, in dem beiliegenden Schreiben hiess es dann:
Pin und Puk zur Aktivierung der Karte wird ihnen in einen seperaten Schreiben zugestellt.
Dies geschah auch. Nur – Herr H. hatte die Karte nicht aktiviert, das heisst, er lies den Stick samt nicht aktivierter Karte in der Ecke liegen, er wollte ihn ja nur für den Urlaub nutzen, um schnell ins Internet gelangen zu können.
Die böse Überraschung kam einige Wochen später, da verlangt die Firma Klarmobil nun plötzlich Surfgebühren für den laufenden Monat und anteilig für den Vormonat. Satte 53,06 euro. Unser Leser legte dagegen Beschwerde mittels Emails ein, und liess die Lastschrift zurückgehen. Die überirdisch teure so genannte Kundenhotline über eine 0900 Nummer nutzte Kunde H. nicht. Im übrigen wurde die Klarmobil Karte vor Wochen gesperrt, als der Kunde die Lastschrift zurückgehen lies.
Im übrigen würde Kunde H. die Kosten für den sogenannten Surfstick in Höhe von 29,95 euro bezahlen, aber natürlich nicht die Internetkosten, welche er nie verursacht hatte.
Die Quittung: Von Klarmobil eine neue Rechnung über 73,01 euro, worin 19,95 euro Rücklastschriftgebühr enthalten sein sollen. Eine richtige Antwort auf seine vielen Emails zur Klärung des Sachverhalts bekam Kunde H. von Klarmobil nicht.
Doch die Geschichte ist noch nicht zu Ende. Jetzt plötzlich flattert Herrn H. eine “Neue Rechnung” über 19,90 euro von Klarmobil ins Haus, Monatstarif für eine Handykarte. Bewusste Rechnung wird nicht als Emailanhang verschickt, sondern man soll sich in ein so genanntes “Kunden Menue” mittels Passwort und einer Nummer einloggen. Das tut Kunde H. natürlich nicht, um nicht auf diese Art vielleicht den Stick zu aktivieren.
Ein Blick ins Internet, die Googlesuche bescherte uns dann wenig schmeichelhaftes über die Firma Klarmobil. Wir wendeten uns deshalb an die Firma Klarmobil, und baten diese Mittels eines Faxes um eine Stellungnahme über den Sachverhalt. Ergebnis: Keine Antwort!